Elektro- und Elektronikaltgeräte

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Elektro- und Elektronikgeräte tragen das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern. Dieses Symbol bedeutet: Das Gerät darf am Ende seiner Lebensdauer nicht über den Hausmüll oder den Restmüll entsorgt werden, sondern muss getrennt gesammelt werden.

Getrennte Erfassung ist Pflicht

Besitzerinnen und Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten sind gesetzlich verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Nur so können enthaltene Rohstoffe zurückgewonnen und Schadstoffe umweltgerecht behandelt werden.

Batterien und Lampen vorher entnehmen

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen und getrennt zu entsorgen. Fest verbaute Akkus verbleiben im Gerät und werden zusammen mit diesem entsorgt. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite Batteriehinweise.

Wichtiger Sicherheitshinweis zu Lithium-Batterien und -Akkus

Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder unsachgemäßer Handhabung in Brand geraten. Geben Sie beschädigte, verformte oder aufgeblähte Geräte und Akkus nicht in den Hausmüll und versenden Sie sie nicht, sondern wenden Sie sich an Ihre kommunale Sammelstelle und weisen Sie dort ausdrücklich auf die Beschädigung hin. Kleben Sie die Pole entnommener Batterien vor der Abgabe ab.

Löschen personenbezogener Daten

Sie sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf Ihrem Altgerät zu löschen, bevor Sie es abgeben. Das betrifft insbesondere Smartphones, Smartwatches, Kopfhörer mit Speicherfunktion, SSDs, externe Festplatten und Kameras. Führen Sie vor der Abgabe eine Zurücksetzung auf Werkseinstellungen durch und entfernen Sie Speicher- und SIM-Karten.

Wo Sie Ihr Altgerät abgeben können

  • Bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (Wertstoff- und Recyclinghöfe, Schadstoffmobile). Die Abgabe ist für private Haushalte kostenlos.
  • Bei rücknahmepflichtigen Vertreibern, also bei Händlern mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte beziehungsweise im Versandhandel mit mindestens 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte.
  • Bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen und Entsorgungsfachbetrieben.

Unsere Rücknahme

Wir sind ein kleines Einzelhandelsunternehmen und unterschreiten die gesetzliche Schwelle von 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Eine gesetzliche Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG besteht für uns daher nicht. Für Altbatterien gilt das nicht: Diese nehmen wir unabhängig davon kostenlos zurück, Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Batteriehinweise.